AGB

§ 1 Geltungsbereich

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit Zustandekommen des Vertrages durch Auftragsbestätigung bzw. Rechnungserteilung gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Form als angenommen. Die Geltung anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit wir diesen nicht in Schriftform oder per Email zugestimmt haben. In Zweifelsfällen haben unsere AGB Vorrang vor abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden.

§ 2 Angebot, Annahme, Lieferfristen

(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

(2) Die Darstellung der Ware im Internet stellt kein bindendes Vertragsangebot des Anbieters dar. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Der Kunde gibt durch seine Bestellung per Email oder Ausfüllen des Bestellformulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, welches erst durch uns angenommen werden muss. ?Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung/Rechnung (Annahme) durch uns zustande, spätestens durch Lieferung. Der Kunde übermittelt uns seine vollständige und richtige Bestellung. Das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Bestellung liegt beim Kunden. Der Küstenmeer Verlag haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei Fehlern hinsichtlich des Zustandekommens des Vertrages. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit uns allein maßgeblich an.

(3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(4) Angaben über die voraussichtlichen Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Als Lieferfrist gilt der in unserer Auftragsbestätigung vereinbarte Liefertermin, es sei denn, wir können aus produktionstechnischen oder verlagstechnischen Gründen in unserer Auftragsbestätigung nur einen ungefähren Lieferzeitraum angeben; in letzteren Fällen werden wir dem Kunden sobald wie produktionstechnisch möglich den genauen Liefertermin mitteilen, der dann als vereinbarte Lieferfrist gilt, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Sind bestellte Buchwerke noch nicht erschienen, wird die Bestellung vorgemerkt.

(5) Eine  vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Verlag verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Ausführungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Im Falle einer durch Streik oder Aussperrung verursachten Betriebsstörung im Betrieb eines Zulieferers und in anderen Fällen höherer Gewalt verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der hierdurch bedingten Verzögerung.

(6) Sofern wir vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Lieferung auch innerhalb des neuen Liefertermins nicht verfügbar bzw. ist die Lieferung dauerhaft nicht möglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten; eine insoweit bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir erstatten.  Dies gilt insbesondere bei Buchbestellungen alter Auflagen, die nicht mehr lieferbar sind. Sie werden unverzüglich über diese Tatsache informiert und können dann die Bestellung entweder stornieren oder sich für eine evtl. Neuauflage vormerken lassen.

(7) Die Bestellabwicklung erfolgt über den Küstenmeer Verlag, Habsburgerring 1, 50674 Köln.

§ 3 Preise, Versandkosten Fälligkeit, Zahlungsweise, Aufrechnung, Buchhandel

(1) Preise sind vor Versendung der Ware ohne Abzüge fällig. Sie werden mittels Überweisung auf unser Konto entrichtet. Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Preis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, nachdem unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist.

(2) Es gelten die bei Abgabe der Bestellung gültigen Preise. Bücher unterliegen in Deutschland der Preisbindung. Preisirrtümer bleiben vorbehalten.

(3) Bestellte Ware wird per Postversand zugestellt. Wir tragen einen Großteil der Kosten für die sorgfältige Verpackung und die zuverlässige Zustellung der Ware. Bei der Zustellung innerhalb Deutschlands werden Ihnen die Versand- und Verpackungskosten anhand folgender Tabelle in Rechnung gestellt:

Für reine Büchersendungen:

bis 500 gr = 1,50 Euro

bis 1000 gr = 2,00 Euro

 

Für sonstige Warensendungen:

bis 500 gr = 2,50 Euro

bis 1000 gr = 3,20 Euro

bis 2000 gr = 5,00 Euro

Der genaue Versandkostenanteil wird aus der Ihnen zugehenden Rechnung ersichtlich. Die hier angegebenen Beträge unterliegen möglicherweise Änderungen.

Bei Lieferungen ins Ausland werden die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Aufgrund der Vielzahl der ausländischen Versendungsziele können hier keine Angaben gemacht werden. Die Kosten werden individuell ermittelt. Steuern und Gebühren der jeweiligen Auslandszustellung des jeweiligen Landes trägt der Käufer selbst. Dies gilt ebenso für Kosten bei Auslandsüberweisungen.

(4) Geraten Sie mit der Zahlung als Verbraucher in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Für Nicht- Verbraucher gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

(5) Zur Aufrechnung sind Sie nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder wir Ihre Gegenansprüche anerkannt haben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Bei Bestellungen über den Buchhandel gelten dessen Bedingungen.

§ 4 Verbraucher-Widerrufsrecht, Rücksendekosten

(1) Gefällt oder passt Ihnen die gelieferte Ware nicht, können Sie- wenn Sie die Ware als Verbraucher erwerben- selbstverständlich die Ware an uns ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung zurückgeben.

(2) Die gilt allerdings nicht gemäß § 312 d BGB für:

Die Lieferung von Waren nach Kundenspezifikation,

-   unsere Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierte.

(3) Die Frist beginnt nach dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang  der Ware beim Empfänger und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss. Sie können die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief oder E-Mail, erklären. Hierfür können Sie unser Rücksendeformular (Link) verwenden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Küstenmeer Verlag
Habsburgerring 1
50674 Köln

(4) Die Rücksendung erfolgt bis zu 40,- Euro der gekauften Sache auf Ihre Kosten, darüber hinaus auf unsere Kosten. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware, tragen wir die Rücksendekosten.

(5) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauchnehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde hat ebenso Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen zu erbringen, wenn wir auf Kunden die Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist erbringen.

§ 5 Untersuchung der Ware

(1) Die von uns gelieferten Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort vom Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, wenn er ein solcher ist, zu untersuchen, um das etwaige Vorhandensein von Mängeln festzustellen.

(2) Die Prüfung hat sich auf alle für die Verwendung der Ware wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu erstrecken. Von festgestellten, offen erkennbaren Mängeln hat der Kunde uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche  ab Auftreten des Mangels, Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, der auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Lieferung erfolgen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer Woche ab Kenntnis des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(3) Spätestens nach einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach erfolgter Lieferung ist eine Mängelanzeige ausgeschlossen und gilt die Ware als genehmigt. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, sofern eine Trennung der mangelfreien und mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Wir gewährleisten nicht, dass die gelieferten Waren für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, soweit dieser Verwendungszweck nicht ausdrücklich Gegenstand des uns erteilten Auftrages war und sofern uns hinsichtlich der Nichterreichbarkeit eines vereinbarten Verwendungszwecks Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 6 Gewährleistung

(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Regelungen.

(2) Haben Sie die neu hergestellte Kaufsache in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, d. h. als Unternehmer, erworben, beträgt die Gewährleistungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn ein Jahr.

(3) Liegt ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 474ff. BGB) vor, beträgt die Gewährleistungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn bei neuen Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Alle Schadensersatzansprüche, die über den in § 475 Abs. 1 BGB genannten Verbrauchermindestschutz hinausgehen, sind ausgeschlossen.

(4) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemein Verwendung eignet oder nicht die Eigenschaften hat, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.

(5) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware. Sind Sie Kaufmann und üben Ihr Wahlrecht nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist aus, so geht das Wahlrecht auf uns über.

(6) Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Sind wir zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist in der Lage oder müssen wir wegen unverhältnismäßiger Kosten eine Nacherfüllung ablehnen, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. In diesem Fall oder im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung oder im Falle einer erfolglos abgelaufenen oder gesetzlich entbehrlichen vom Kunden für die Nacherfüllung zu setzenden angemessenen Frist stehen dem Kunden – beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen – statt der Nacherfüllung die in § 437 Nr. 2 und 3 BGB bestimmten Rechte (Herabsetzung der Vergütung, Schadensersatz, Rücktritt oder Aufwendungsersatz) zu.

(7) Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels der gelieferten Ware Schadensersatz, werden wir ihn auffordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen sich zu erklären, ob die Ware bei ihm verbleiben soll oder nicht. Erklärt der Kunde sich nicht innerhalb dieser Frist, verbleibt die Ware bei ihm; der Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall begrenzt auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Erklärt der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, dass er die Ware zurückgeben will, ist der Schadenersatzanspruch begrenzt auf den vereinbarten Kaufpreis abzüglich des Wertes der mangelhaften Sache. Die Kosten für den Rücktransport tragen wir.

(8) Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.

(9) Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.

(10) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Unsere Schadensersatzhaftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(11) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche.

§ 7 Gefahrenübergang beim Versendungskauf

(1) Erfüllungsort ist der Küstenmeer Verlag.

(2) Für Unternehmer gilt, dass, sollte die Ware nicht selbst abgeholt werden, der Versand auf eigene Gefahr erfolgt. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Verlages, auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen  übernommen haben. Dies gilt nicht für Verbraucher nach § 475 BGB.

§ 8 Warenkatalog

In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

§ 9a Haftung für Inhalte der Webseite

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§ 9b Haftung für Links

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§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Jede Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sowie aller Nebenforderungen in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die Ware bis zum vollständigen Ausgleich der diesbezüglichen Forderung pfleglich zu behandeln.

(2) Der Kunde ist, soweit er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware gegen einen Dritten entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt insgesamt sicherungshalber an uns ab; wir erklären bereits jetzt die Annahme dieser Abtretung.

(3) Wir sind berechtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen und die abgetretene Forderung in Anrechnung auf die uns zustehende Vergütung und Nebenforderungen einzuziehen, solange der Kunde uns gegenüber seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Hierfür hat uns der Kunde auf Verlangen Namen und Anschriften des Dritten und die Höhe der an uns abgetretenen Forderungen bekannt zu geben und uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.

(4) Droht ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Kunde den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns über den Zugriff sofort zu unterrichten.

§ 11 Urheberrechte

(1) Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

(2) Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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§ 12 Datenschutz

(1) Die Nutzung unserer Webseiten ist in der Regel ohne Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Wir erheben jedoch im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Wir beachten dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Der Küstenmeer Verlag ist in diesem Falle berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Geschäftsbeziehung zum Käufer verwendet. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden die Daten nicht an Dritte weiter gegeben. Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

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§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem in- oder ausländischen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen oder supranationalen Vertragsrechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Dies gilt ebenfalls für etwaige Ansprüche des Kunden aus außervertraglichen Schuldverhältnissen unter Beachtung der Rechte Dritter. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen ebenfalls deutschem Recht; dies gilt jedenfalls solange, als sich die Vorbehaltsware im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet; soweit die Vorbehaltsware bestimmungsgemäß das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlassen hat, unterliegen hingegen Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts dem Recht am jeweiligen Lageort der Vorbehaltsware, soweit nach diesem Recht die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Kunde im Inland nicht seinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Köln. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand dieses Kunden zu erheben. Für alle anderen Fälle bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen. 

§ 14 Teilnichtigkeit

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Stand: 01. August 2011